Durch die praktische Erfahrung und die handwerkliche Kompetenz unserer Mitglieder aufgrund der langjährigen Leitung eigener Handwerksbetriebe profitieren unsere Auftraggeber*.
Die Mitglieder unserer Fachgruppe haben sich den Prüfungsgremien der jeweiligen Fachverbände (beispielsweise dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein) stellen müssen, um ihre überdurchschnittliche Fachkunde für die Sachverständigentätigkeit nachzuweisen. Durch die Bestellkörperschaften, wie z.B. den Handwerkskammern wurden sie als Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt.
Bei Unstimmigkeiten über die Sollbeschaffenheit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können Mitglieder der Fachgruppe als neutrale Schiedsgutachter fungieren. Mit dieser Unterstützung kann eine objektive Klärung über vermeintliche Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der geschuldeten Leistung geschaffen werden.
Um die Kommunikation untereinander, aber besonders auch mit den in den Baukammern tätigen Richtern* sowie Fachanwälten* des Bau- und Architektenrechts zu fördern, führt unsere Fachgruppe jährlich Fachdialoge unter Einbindung von besonders qualifizierten Referenten* durch.
Damit bieten wir für unseren Norden zusammen ein Sachverständigen Netzwerk des Handwerks für Bauherren*, Gerichte, Anwälte* und Betriebe.
*Zur besseren Lesbarkeit ist die männliche Form gewählt worden; erfasst werden davon alle Geschlechter.